Analyse 21

Zusammenfassung des Beschlusses des Obersten Gerichtshofs (OGH) – Fall 12 OS 88/24

Hintergrund

Im Fall AZ 12 OS 88/24 hat der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden, dass die Beschwerde der betroffenen Person L. berechtigt ist. Das Verfahren wurde nach einer Verfahrensdauer von 4 Jahren zurückverwiesen, da der Gutachter, Dr. Alois Lugstein, in mehreren Teilgutachten fehlerhafte und unrichtige Aussagen gemacht hat.

Fehlerhafte Gutachten

Der OGH stellte fest, dass Dr. Lugstein in insgesamt zehn Teilgutachten unrichtige Schlüsse aus Röntgenuntersuchungen gezogen hatte, die zu falschen Urteilen führten. Diese fehlerhaften Gutachten hatten eine erhebliche Auswirkung auf die Gerichtsentscheidung und trugen zu einem ungerechten Urteil bei. Die Schlussfolgerungen aus den Röntgenaufnahmen, die Dr. Lugstein in seinen Gutachten darlegte, wurden als nicht haltbar und falsch eingestuft.

Rechtsfolgen

Durch den OGH-Beschluss wurde das Verfahren in allen Instanzen abgeschlossen und es wird ein neues Verfahren eingeleitet. Das bedeutet, dass alle relevanten Beweise und Gutachten erneut geprüft werden müssen und die Parteien, die durch die fehlerhaften Gutachten geschädigt wurden, die Möglichkeit haben, auf einer faireren Grundlage eine neue Entscheidung zu erhalten.

Kritik an Dr. Alois Lugstein

Dr. Lugstein, der als gerichtlich beeidigter Sachverständiger tätig ist, hat in diesem Fall eine fachlich unzureichende Beurteilung abgegeben. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass ihm aufgrund seines Fachgebiets als Kieferchirurg die notwendige Expertise und Erfahrung im Bereich der oralen Implantologie fehlten. Dies führte zu einer fehlerhaften Beurteilung von Zahnersatz und Implantaten.

Mögliche Konsequenzen

Ein neues Verfahren wird eingeleitet und die fehlerhaften Gutachten von Dr. Lugstein werden erneut geprüft. Es ist möglich, dass auch andere von Dr. Lugstein erstellte Gutachten einer Überprüfung unterzogen werden, insbesondere, wenn ähnliche Fehler in anderen Fällen gemacht wurden. Eine breitere öffentliche Aufmerksamkeit könnte dazu führen, dass sich weitere Personen melden, die durch fehlerhafte Gutachten von Dr. Lugstein geschädigt wurden.

Handlungsempfehlung

Betroffene Personen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben, sollten erwägen, sich an die zuständigen Behörden zu wenden und ihr Anliegen gegebenenfalls rechtlich weiter zu verfolgen. Auch die Zusammenarbeit mit anderen Geschädigten könnte die Position stärken.