Beweggründe

„Falschgutachter" Prof. Dr. Greim

„Wie ein industrienaher Gutachter seit Jahren die Politik beeinflusst“ titelt ein Beitrag von Monitor | Das Erste | WDR aus dem Jahre 2016. Darin geht es um den „Falschgutachter“ Prof. Dr. Helmut Greim, der seit Jahrzehnten vor Gerichten, im Bundestag und in Expertengremien als „unabhängiger“ Sachverständiger auftritt. Prof. Dr. Greim hat eine erstaunlich enge Verbindung zur Industrie, seine Gutachten entsprechen häufig den Interessen grosser Konzerne.

Beweggründe dieser Website

"Es gibt kein Verbrechen, keinen Kniff, keinen Trick, keinen Schwindel, kein Laster, das nicht von Geheimhaltung lebt. Bringt diese Heimlichkeiten ans Tageslicht, beschreibt sie, macht sie vor aller Augen lächerlich, und früher oder später wird die öffentliche Meinung sie hinwegfegen. Bekanntmachung allein genügt vielleicht nicht; aber es ist das einzige Mittel, ohne das alle anderen versagen."

- Josef Pulitzer

Diese Website befasst sich damit offen zu legen, warum es zu falschen medizinischen oder zahnmedizinischen Gutachten kommt. Ferner werden Hintergründe und Zusammenhänge an Analysen von Gutachten aufgezeigt.

 

In der Baubranche oder im Bereich von Verkehrsgutachten zum Beispiel werden Gutachten verschiedener Sachverständiger zu sehr ähnlichen oder auch identischen Ergebnissen kommen. Dies ist in der Medizin überhaupt nicht der Fall. Die medizinischen Wissenschaften sind für den Laien und die Gerichte jedoch nicht durchschaubar, und klare sowie logische Behandlungsstrategien fehlen weitestgehend. Es gibt eine Grosszahl von stark divergierenden Privat- und Lehrmeinungen. Meinungen und Behandlungsstrategien unterschieden sich in unterschiedlichen Ländern, was eigentlich nicht sein kann, weil ja immer die gleichartige Menschen und gleichartige Krankheiten behandelt werden.

Nach sorgfältiger Durchsicht und dezidiertem Vergleichen von Gutachten im medizinischen Bereich sticht schnell eine große Differenz, oft sogar ein krasser Gegensatz zwischen Gutachten zum gleichen Thema oder Sachverhalt ins Auge. Wo liegen die Ursachen? Hat sich der Gutachter schlichtwegs geirrt (was ja durchaus vorkommen kann), oder wurden die Gutachten vorsätzlich so erstellt, dass das Ergebnis eben anders ausfällt?

  1. Im Jahre 2019 hat der deutsche BGH ein klarstellendes Urteil gefällt: demnach steht nun fest, dass Gutachter (im allgemeinen und nicht nur in der Humanmedizin) das zu beurteilende Behandlungsverfahren selber anwenden und damit auch Erfahrungen haben müssen. Das war vorher nicht so. Mediziner konnten sich in alle möglichen Behandlungsgebiete „einlesen“ und dann Begutachtungen anfertigen. Dieses Urteil welches anscheinend von den Gerichten in Deutschland in der täglichen Praxis auch umgesetzt wird, könnte helfen, das Dickicht der falschen Begutachtungen zu lichten. Wir müssen heute immer noch davon ausgehen, dass zwischen 30 % und 70 % (!) der wissenschaftlichen Publikationen nicht zutreffend sind und dass ein Teil dieser Falsch-Publikationen wissentlich und vorsätzlich so angefertigt wurde. Nicht übersehen werden darf, dass diese Arbeiten aus demselben personellen „Dunstkreis“ stammen, wie die hier diskutierten Gutachten auch. Schon deswegen werden auf dieser Website sowohl Gutachten als auch Publikationen beurteilt. Die medizinische Branche ist es gewöhnt die Realität zu verfälschen, das wissen wir nicht erst seit Covid19
  2. Private Krankenversicherungen benutzen die Dienste von Gutachtern, die ihnen wohl gesonnen sind. Sie arbeiten („aus Erfahrung“) stets mit den gleichen Gutachtern zusammen zu arbeiten (und oft sogar in zwei Generationen von Gutachtern einer Familie) wie ein Beispiel auf dieser Website zeigt. Diese Gutachter bekommen von der einen oder anderen Versicherung immer wieder lukrative Gutachtenaufträge. Die Versicherungen wählen mit Bedacht diejenigen Gutachter aus, die Ihnen am besten dabei helfen die (oft berechtigten) Ansprüche der Versicherungsnehmer abzulehnen. Die Gutachter die so handeln verletzen selbstverständlich den „Eid des Hippokrates“ den sie dereinst schworen, der sie verpflichtet zum Wohle des Patienten zu handeln. Sie handeln eben nicht zum Wohle der Patienten, indem sie helfen, die dem Patienten zustehende Heilbehandlung zu verhindern. Im Grunde genommen müsste solches Handeln mit den Entzug der Approbation verfolgt werden. In der Realität sind Gutachtercliquen gut nach oben und in alle Richtungen hin vernetzt und vor solchem Unbill geschützt. Immerhin ist heute klar, dass diejenigen Gutachter die zum selben Thema bzw. für eine der Prozessparteien Privatgutachten schreiben, nicht als Gerichtsgutachter arbeiten können. Dieses Handhabung stellt eine Art von vorsorglicher Schadensbegrenzung dar, sie belegt aber die vorstehend beschriebene Realität.
  3. Gutachter entschieden aber auch häufig wer als Therapieerbringer am Markt bleiben soll und wer nicht. Sofern Gutachter in beruflicher Konkurrenz zu einer der Prozessparteien stehen, sollten Sie theoretisch nicht in Frage kommen. Folglich fertigen solche Konkurrenten bei jeder günstigen Gelegenheit negative Privatgutachten gegen den Mitbewerber an. Analysen solcher Gutachten, die, wie deutlich erkennbar ist, vorsätzlich falsch erstellt wurden, werden auf dieser Website analysiert. Im Regelfall sind die Aussagen dieser Gutachter krass-falsch, denn nur so haben sie in dem mit Hilfe des Gutachtens herbeigeführten Prozess den nötigen Impakt. Die Gutachten müssen so krass-falsch sein, damit die Patienten glauben, dass Ihnen wirklich Schlimmes widerfahren ist. Krass-falsche Gutachten und Publikationen werden in der oralen Implantologie recht häufig beobachtet. Sie sind auch oft Ausdruck des Umstandes, dass der Gutachter selber Methoden oder Medizinprodukte verwendet, die nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. Die Gutachter selber wollen aber diese Methoden in Zukunft weiterhin anwenden will, weil damit gut (oder zusätzlich) verdient wird. Ein sehr gutes Beispiel sind die Knochenaufbauten“ vor oralen Implantationen, die heute medizinisch gesehen schon lange nicht mehr nötig wären, aber dennoch sehr gerne gemacht werden.
  4. Die Abhängigkeit von Drittmitteln und Drittmittelgebern ist eines der Kardinalprobleme der oralen Implantologie. Dies besonders deswegen, weil in vielen Bereichen der Medizin keine Grundlagen mehr gelehrt werden, sondern die Anwendungen von bestimmten protegierten Produkten. Im Grunde lernen die Studenten kaum mehr als die Gebrauchsanweisungen von protegierten Produkten auswendig. Eine fundierte, unabhängige Ausbildung wäre zu umfangreich und zu teuer dafür würden viel qualifiziertere Lehrpersonen benötigt werden.

Die Chancen, dass Gutachter die falsch begutachtet haben dafür belangt werden ist bislang ausserordentlich gering.

Falschgutachten.info publiziert nicht nur die privat verfassten oder von Gerichten in Auftrag gegebenen Gutachten, sondern auch sonstige Publikationen von Gutachtern, die zu verschiedenen Zwecken als „Beweis“ herangezogen werden, ja oft als Scheinbeweis in Auftrag gegeben und nur zu diesem Zweck abgedruckt werden.

Insbesondere in der Schweiz, wo wir eine massive Häufung von falschen Gutachten beobachten können, liegen im Bereich der dentalen Implantologie geradezu desaströse Zustände vor. In vielen Kantonen ist eine eidgenössische Implantat-Herstellerfirma über die Zahnärztegesellschaft “SSO” direkt in die kantonalen Gesundheitsdepartemente verlinkt, weswegen es in diesem Land gelingt, die im Prinzip massiv veralteten Implantate dieser Firma mit hohem Marktanteil auf den Markt zu halten. Medizinalpersonen, die diese Implantate nicht anwenden wollen, werden unsanft vom Markt verdrängt. Führende Professoren teilen öffentlich mit, dass man die „Implantate der Firma X (Name von der Redaktion geändert) verwenden solle“, dann würde man nie Probleme haben bzw es würde immer geholfen werden können.

Es muss an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Arbeit der überwiegenden Mehrheit der medizinischen Sachverständigengutachten vermutlich nicht zu beanstanden ist.

Der Begriff „Falschgutachten“ wurde gewählt aufgrund der forensischen Erfahrung, dass medizinische und zahnmedizinische Fachfragen, zu denen außergerichtlich eingeholte Beratungsgutachten vorgelegt werden, dann durch den Gerichtsachverständigen häufig diametral entgegengesetzt beantwortet werden. Wenn dies sogar auf identischer Beurteilungsgrundlage desselben Patientenfalles erfolgt und Beratungsgutachter und Gerichtssachverständiger derselben medizinischen oder zahnmedizinischen Fachrichtung/Facharztgruppe zugehören, dann muss eines der „Gutachten“ falsch sein.“

Publikationskodex

1. Divergierende Gutachten zu identischem Sachverhalt / Angabe zum Auftraggeber

Es werden zahn-/medizinische Sachverständigengutachten gegenübergestellt, die jeweils dieselbe Befundsituation eines Patienten betreffen. Welche Befundunterlagen jeweils ausgewertet worden sind und ob eine klinische Untersuchung des Patienten stattgefunden hat, ergibt sich aus dem Text des jeweiligen Gutachtens. Es wird jeweils hervorgehoben, in wessen Auftrag das Gutachten erstellt worden ist (MDK-Medizinischer Dienst der gesetzlichen Krankenversicherungen; PKV-Beratungs-(zahn-)arzt der Privaten Krankenversicherung; KAMMER-Gutachten im Auftrag der (Zahn-)Ärztekammer; GERICHTS-Gutachten im Auftrag eines Gerichtes oder einer Staatsanwaltschaft; PRIVAT-Gutachten im Auftrag eines Patienten oder eines (Zahn-)Arztes.

2. Unkommentierte Gegenüberstellung der Gutachten

Die gegenübergestellten Gutachten bleiben unkommentiert und sollen aus sich heraus sprechen. Das jeweils letztgenannte Gutachten wird i. d. R. seitens der IF befürwortet werden. Der Inhalt der Gutachten gibt jedoch nicht die Meinung der IF wieder. Aus redaktionellen Gründen werden jedem Gutachten bis zu drei Begriffe vorangestellt, die den Kern des jeweiligen Gutachterstreites zusammenfassen sollen.

3. Gelegenheit zur Distanzierung für die Gutachter

Die Gutachter haben vor der Publikation die Gelegenheit zur Stellungnahme zu beiden Gutachten. Sofern eine Distanzierung von dem zuvor erstellten Gutachten erfolgte oder der IF eine Stellungnahme zu dem gegenübergesellten Gutachten zuging, wird diese im Regelfall ebenfalls publiziert.

4. Anonymisierung der Patientendaten

Die Patientendaten werden aus Gründen des Datenschutzes anonymisiert. Die Publikation von Röntgen- oder Lichtbildern erfolgt im Einverständnis des betroffenen Patienten. Die Angaben zu den Verfassern der Gutachten und die darin wiedergegeben Anschauungen, Überzeugungen und Tatsachenbehauptungen beziehen sich ausschließlich auf den Zeitpunkt der Gutachtenerstellung, der sich aus dem Text des Gutachtens ergibt, so dass diesbezügliche spätere Änderungen möglich sind. Soweit Nachbehandler oder anderweitige Sachverständige in den abgelegten Gutachten benannt wurden, erfolgte ebenfalls eine Anonymisierung.

5. Vollständigkeit der gegenübergestellten Gutachten

Die Gutachten werden jeweils im Volltext ohne Kürzung oder Berichtigung evidenter Schreibfehler abgelegt, sie können jedoch im Hinblick auf die Verpflichtung zur Einhaltung der Verschwiegenheitsverpflichtung nicht publiziert werden. Sofern Ergänzungsgutachten erstellt worden sind, in denen Präzisierungen oder Vertiefungen des Ausganggutachtens vorgenommen wurden, werden diese an den Text des Ausgangsgutachtens angehängt.

6. Hinweise an den Nutzer

Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass die abgelegten Gutachten sich teilweise als nicht belastbar erwiesen haben und die Unrichtigkeit der gutachterlichen Feststellungen offenbar geworden sind, so dass zum Teil eine Entpflichtung des Gutachters durch das Gericht oder die Versicherungsgesellschaft erfolgte oder in anderen Fällen eine Begutachtung durch einen Obergutachter eingeleitet wurde. Ziel der Gegenüberstellung ist es, den Nutzer in die Lage zu versetzen, selbst beurteilen zu können, ob unauflösliche Widersprüche zwischen den Gutachten bestehen, die (zumindest) eines der beiden Gutachten als falsch erscheinen lässt. Der Nutzer wird ferner darauf hingewiesen, dass zu der Qualifikation und Unabhängigkeit der Autoren der abgelegten Gutachten keinerlei Aussage getroffen werden kann, da die Kriterien für die Auswahl der Gutachter durch die Parteien oder Beteiligten der IF nicht bekannt sind. Der Nutzer wird schließlich darauf hingewiesen, dass die auf der Seite abgelegten Gutachten stets ausschließlich den dort geschilderten Einzelfall betreffen und nur sehr begrenzt verallgemeinerungsfähig sind. Wegen des permanenten Fortschrittes des medizinischen Standards und seiner Beurteilung durch die Gerichte, die Fachgesellschaften und die Versicherungen ist insbesondere zu beachten, wann die begutachtete Behandlung erfolgt war und welches Datum die divergierenden Gutachten tragen. Die IF macht sich den Inhalt der Gutachten in keiner Weise zu eigen. Der Inhalt der Gutachten gibt deshalb in keinem Fall die Meinung der IF wieder.

7. Abschliessende Hinweise

Sollten Sie selbst Opfer eines Falschgutachtens geworden sein und Hintergrundinformationen zu den Gutachtensanalysen benötigen, wenden Sie sich bitte an uns zur Prüfung, ob Ihnen Einzelheiten des besprochenen Sachverhaltes, des geführten Verfahrens und des beteiligten Gutachters mitgeteilt werden können.
Sollten Sie selbst Betroffener einer Gutachtensanalyse sein, mit deren Inhalt und deren Angaben zur Person Sie nicht einverstanden sind, wenden Sie sich an uns zur Prüfung, ob alle aus Ihrer Sicht relevanten Umstände in der Analyse berücksichtigt worden sind oder ob Änderungen aus sonstigen Gründen veranlasst sind.

Kontakt: kontakt(at)falschgutachten.info